Ausbildung zum Detektiv

Von | 14. Juni 2013

“Ich möchte Detektiv werden”, geben immer mehr junge Leute an, wenn man sie nach ihrem Berufswunsch fragt. Detektiv-Serien im Fernsehen sind seit Jahren ein Dauerbrenner im Fernsehen. Serien mit Privatdetektiven wie “Ein Fall für zwei” im ZDF mit Josef Matula, gespielt von Claus Theo Gärtner oder auch “Privatdetektive im Einsatz” auf RTL 2 mit Carsten Stahl und Nina Sassen, gespielt von Filimena Nedeva, erfreuen sich bei den Fernsehzuschauern hoher Beliebtheit. So manch einem Fan dieser Detektiv Filme kommt da schon mal der Gedanke selber Privatdetektiv zu werden. Wie wird man eigentlich Privatermittler – gibt es eine Ausbildung zum Detektiv, die man machen muss?

Ein Detektiv, ist ein Privatermittler, der im Rahmen der Beweiserhebung durch Observationen, Recherchen und Befragungen Informationen dokumentiert und gerichtlich verwertbares Beweismaterial zusammenträgt. Detektive genießen in Deutschland keinerlei Sonderrechte und haben keine staatlichen Befugnisse wie die Polizei.
Der deutsche Detektiv genießt in seiner Berufsausübung auch keine gesetzlichen Vorrechte. Detektive üben keine amtlichen oder behördlichen Funktionen aus. Die beruflichen Rechte und Pflichten des Privatermittlers ergeben sich aus den für die Allgemeinheit geltenden Gesetzen und Vorschriften, sowie der hierzu entwickelten Rechtssprechung.
Dennoch nimmt der Privatdetektiv auf Grund seiner beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten eine mit hoher Verantwortung verbundene Vertrauens- und Sonderstellung im Rechts- und Wirtschaftsleben ein. Privatdetektive ermitteln den Jedermannsrechten der Strafprozessordnung und sind tätig entweder als Gewerbetreibende oder auch als Angestellte, z.B. Kaufhausdetektiv. Der Detektiv ist ein Vertrauensträger und ist in Auftragssachen zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, soweit die Vorschriften des herrschenden Strafrechtes dem nicht entgegenstehen. Die Berufsbezeichnung “Detektiv” ist als solche nicht geschützt. Für einen Detektiv gibt es in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung, die man absolvieren muss. Der Bundesverband Deutscher Detektive BDD hält jedoch vor der Aufnahme einer detektivischen Tätigkeit, die Qualifizierung durch Fortbildung für zwingend erforderlich. Einen qualifizierten Lehrgang zum Detektiv kann man u.a. bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe ZAD absolvieren. In Zusammenarbeit mit der IHK Kassel führen die Fachzertifikationslehrgänge zu den Qualifikationen: ZAD geprüfter Privatermittler – mit IHK-Zertifikat. Weitere Informationen zur Ausbilddung zum Detektiv gibt es bei der ZAD

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